Neuer Mietspiegel 2020 für die Bundesstadt Bonn

Neuer Mietspiegel 2020 für die Bundesstadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn erarbeitet in Abstimmung mit dem Mieterbund und dem Haus- und Grundeigentümerverein einen neuen qualifizierten Mietspiegel 2020: Mitte Juli 2019 starten die Befragungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. Unter wissenschaftlicher Begleitung wird die Stadtverwaltung die Ergebnisse auswerten und dem Rat der Stadt Bonn den neuen Mietspiegel Mitte des Jahres 2020 zur Beschlussfassung vorlegen.

„Der qualifizierte Mietspiegel hat eine sehr große Bedeutung. Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter bringt er erhebliche Rechtssicherheit bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, besonders bei Mieterhöhungen“, betont Stadtbaurat Helmut Wiesner. Damit dies gelingt, ist die Stadt Bonn auf die Mithilfe von Mieterinnen und Mietern bzw. Vermieterinnen und Vermietern in ausgewählten Bonner Haushalten angewiesen. „Ich habe die herzliche Bitte an die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, an den Befragungen teilzunehmen und bei der Erstellung des neuen Mietspiegels mitzuwirken.“

Mietspiegel hilft, Streitigkeiten beizulegen
Stadtbaurat Wiesner freut sich, dass Mieterbund und der Haus- und Grundeigentümerverein Partner bei der Erstellung des Mietspiegels sind. Herausgeber des Mietspiegels sind der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg sowie die Stadt Bonn. Wissenschaftlich begleitet wird die Aufstellung des Mietspiegels durch das „Institut Wohnen und Umwelt“ aus Darmstadt.
Der geltende Mietspiegel der Bundesstadt Bonn hat sich für seine Bürgerinnen und Bürger bezahlt gemacht. Er gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im Stadtgebiet und bietet eine Übersicht über die üblichen Mieten. Gerade bei anstehenden Mieterhöhungen ist er eine unverzichtbare Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zwischen Vermietern und Mietern. Oftmals können mithilfe des Mietspiegels Streitigkeiten über die Miethöhe beigelegt und hohe Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Erstmals werden Mieten aus Ein- und Zweifamilienhäusern erhoben
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im gesamten Stadtgebiet Bonn. Erstmals werden jetzt auch Mieten aus Ein- und Zweifamilienhäusern erhoben, sodass der Mietspiegel 2020 auch eine Aussage zur Miethöhe in diesem Marktsegment treffen wird.
Geschäftsführer Markus Gelderblom, der Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg zusammen mit Vorstandsmitglied Wieland Münch und Hauptgeschäftsführer Helmut Hergarten im Arbeitskreis vertritt, zeigt sich bisher zufrieden: „Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass unsere kritischen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge bisher alle angenommen und bei der Erstellung des neuen Mietspiegels von den Mitarbeitenden der Stadt Bonn auch umgesetzt wurden. Wir befinden uns damit auf einem guten Weg hin zu einem qualifizierten Mietspiegel, der den gesetzlich geforderten anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen muss. Natürlich bleibt aber die weitere Arbeit, insbesondere die konkrete Umsetzung der noch zu erhebenden Daten abzuwarten und abschließend zu bewerten. Wir bitten zunächst alle unsere Mitglieder, kooperativ bei der nun anstehenden Datenerhebung mitzuwirken, wenn sie hierum durch die Mitarbeitenden der Stadt Bonn gebeten werden.“
„Der qualifizierte Mietspiegel definiert verbindliche Mietpreisgrenzen und ist damit ein wesentlicher Baustein für die Befriedung des Mietwohnungsmarkts in Bonn“, betont Peter Kox, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr.

Per Zufall werden 10.000 Wohnungen ausgesucht
Für den neuen Mietspiegel 2020 werden durch ein Zufallsauswahlverfahren unter den mietspiegelrelevanten Wohnungen in Bonn rund 10.000 Wohnungen für eine Befragung ausgesucht. Im Vorfeld einer Befragung wird einer der insgesamt rund 50 Interviewerinnen und Interviewer Kontakt zu den Mieterinnen und Mietern aufnehmen und um ein Interview in der Wohnung bitten. Alle Interviewerinnen und Interviewer der Stadt Bonn können sich ausweisen. Der Zeitaufwand für ein Interview wird voraussichtlich bei einer Stunde liegen.
Parallel zu der Befragung von Mieterinnen und Mietern wird die Stadt ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter anschreiben, einen elektronischen Fragebogen auszufüllen.

Teilnahme ist freiwillig
Sowohl die Teilnahme an der Mietspiegelbefragung als auch die Beantwortung des elektronischen Fragebogens ist freiwillig. Alle Angaben werden selbstverständlich unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die wissenschaftliche Analyse des mietspiegelrelevanten Wohnungsmarktes verwendet. Die dazu erforderliche Speicherung der Daten erfolgt anonymisiert ohne Adressenbezug, sodass ein Rückschluss auf Personen nicht möglich ist. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur Geheimhaltung der ihnen bekannt gemachten Angaben verpflichtet.
Der noch bis zum 30. Juni 2020 in Bonn geltende qualifizierte Mietspiegel wurde im Jahr 2016 erstellt und durch Ratsbeschluss im Jahr 2018 auf Grund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ fortgeschrieben.

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