Neue Gebührenordnung für die Bonner Friedhöfe: Jährliche Kosten für Nutzungsrechte sinken

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Juli 2017, eine neue Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen beschlossen. Sie tritt am 20. Juli 2017 nach Erscheinen des Amtsblatts in Kraft.

Bei den Nutzungsrechten werden die Gebühren deutlich sinken: So reduzieren sich die Kosten für ein Wahlgrab um 35 Prozent auf rund 68 Euro pro Jahr, für ein Urnenwahlgrab auf 48 Euro. Auch Reihengräber werden günstiger: Die Kosten für ein herkömmliches Reihengrab sinken von 89 Euro auf 61 Euro pro Jahr, für ein Urnenreihengrab von 64 Euro auf 43 Euro. Ein pflegefreies Urnenreihengrab kostet nach der neuen Gebührenordnung nicht mehr 88 Euro wie im vergangenen Jahr, sondern nur noch 57 Euro – inklusive Grabpflege durch die Friedhofsgärtner der Stadt Bonn.

Bei einigen Gebührenpositionen werden die Kosten leicht steigen. Dies betrifft vor allem die Kosten für Bestattungsleistungen und ist in erster Linie auf ein Defizit aus dem Jahr 2013 zurückzuführen, welches nach dem Kommunalabgabengesetz jetzt ausgeglichen werden muss.

Neu ist die Möglichkeit, Gräber auch nach Ablauf der Nutzungsrechte zu erhalten: Für 40 Euro im Jahr können Angehörige eine Grabstelle weiterhin pflegen – beerdigt werden darf hier dann allerdings nicht mehr. Dieses Angebot soll insbesondere Bürgerinnen und Bürger ansprechen, die ihre Wahlgräber bisher ohne Verlängerung zurückgegeben haben. In den vergangenen Jahren war dies immer häufiger der Fall, so dass auf Wahlgrabfeldern in den Außenbereichen der Friedhöfe inzwischen an vielen Stellen Lücken entstanden sind. Die neue Gebühr soll diese Entwicklung abbremsen, damit das Erscheinungsbild der Grabfelder weiterhin stimmig bleibt.

Ausblick

Die Verwaltung hat ein Friedhofskonzept erarbeitet, welches sich sowohl mit Fragen der Friedhofsfinanzierung beschäftigt als auch Vorschläge für ein Flächenkonzept enthält. Sobald das Konzept verwaltungsintern abgestimmt ist, wird es dem „Runden Tisch Friedhof“ mit Vertretern des Bestatterverbandes, der Friedhofsgärtner, der Steinmetze, von Religionsgemeinschaften und Vertretern der Politik vorgestellt, bevor es letztlich zur Beratung in die Ratsgremien geht.

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