Neue Gebührenordnung für Bonner Friedhöfe: Bestattungskosten sinken weiter

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Dezember 2018, eine neue Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen beschlossen. Sie tritt, vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Vergabeausschusses, am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Gebühren für Bestattungsleistungen werden wie schon im Vorjahr fast ausnahmslos sinken. So fallen die Kosten für eine Sargbestattung in Tieflage um 16 Prozent von 850 Euro auf 735 Euro, bei einer Sargbestattung im Reihengrab von 715 Euro auf 618 Euro. Der Preis für eine Sargbestattung in einer Grabkammer sinkt ebenfalls von 493 Euro auf 414 Euro. Bei Urnenwahlgräbern verhält es sich ähnlich: Die Beisetzungskosten verringern sich von 195 Euro auf 162 Euro. Eine anonyme Beisetzung von Urnen kostet nach der neuen Gebührenordnung nicht mehr 152 Euro, sondern nur noch 126 Euro.

Bei den Nutzungsrechten bleiben die Gebühren relativ stabil. Reihengräber werden aufgrund der geringen Nachfrage künftig nicht mehr subventioniert. Ihr Preis bleibt jedoch gegenüber 2018 unverändert und entspricht ab 2019 nun den Kosten eines Wahlgrabes von 74 Euro pro Jahr. Die Kosten für ein pflegefreies Urnenreihengrab steigen leicht und betragen nach der neuen Gebührenordnung nicht mehr 68 Euro, sondern nun 70 Euro pro Jahr – inklusive Grabpflege durch die Friedhofsgärtner der Stadt Bonn.

Ausblick

Die Verwaltung hat im Jahr 2018 ein Friedhofskonzept in erster Lesung in den politischen Gremien vorgelegt, welches sich sowohl mit Fragen der Friedhofsfinanzierung beschäftigt als auch Vorschläge für ein Flächenkonzept enthält. Das Konzept wurde mit einigen Änderungen und Prüfaufträgen an die Verwaltung versehen und soll Anfang 2019 in zweiter Lesung in den politischen Gremien beschlossen werden.

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