Lernförderung in Erweiterungskursen: Stadt lenkt ein

Zur Mitteilungsvorlage (Drs. 1710820) bezogen auf die Mittelverwendung von Bildung und Teilhabe erklärt Anatol Koch, schulpolitischer Sprecher der Linksfraktion Bonn.

Lernförderung in Erweiterungskursen: Stadt lenkt ein

Im Streit um die Gewährung von Lernförderung in Erweiterungskursen an Haupt- und Gesamtschulen lenkt die Stadt jetzt ein. In einer Mitteilungsvorlage zum Schulausschuss heißt es jetzt, dass Anträge auf Lernförderung für SchülerInnen in Erweiterungskursen zur Erreichung eines besseren Schulabschlusses „nach Prüfung der üblichen Voraussetzungen in der Regel bewilligt“[1] werden. Noch im Januar hatte die Verwaltung auf Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass Lernförderung „grundsätzlich abgelehnt“[2] wird, wenn sie beantragt und benötigt wird, um einen besseren Schulabschluss zu erreichen. Die Änderung der Verwaltungspraxis bestätigt, dass die Linksfraktion mit ihrer Kritik richtig lag.
Erweiterungskurse bieten SchülerInnen aus sozial benachteiligten Familien oft die einzige Möglichkeit, aus der Hauptschule heraus den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und damit den Zugang zu weiterführenden Schulen zu erlangen. In Gesamtschulen wird ähnlich in Grund- und Leistungsebenen differenziert. Auch hier kann Lernförderung wichtige Unterstützung bieten, um einen besseren Schulabschluss zu erlangen, der die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich verbessern kann.
„Wir begrüßen die Abkehr der Verwaltung von ihrer restriktiven Ablehnungspolitik. Wir bedauern aber, dass erst ein Schreiben der Linksfraktion an die Landesregierung und deren Antwort offenbar ein Umdenken bei der Stadtverwaltung auslöste. Jetzt muss noch geklärt werden, wie mit rechtswidrig abgelehnten Anträgen aus der Vergangenheit umgegangen wird. Hier wäre beim Vorliegen der Voraussetzungen eine rückwirkende Bewilligung angebracht.“, so Koch abschließend.

[1] Vgl. Mitteilungsvorlage Drs. 1710820, Link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1710820.pdf
2 Vgl. Stellungnahme der Verwaltung, Drs. 1613775ST2, Link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/16/1613775ST2.pdf

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