JA zum Kurfürstenbad! | Bürgerinitiative stellt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln

Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ geht juristisch gegen OB und Stadt Bonn vor

Initiatorin des Bürgerbegehrens stellt Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln

Im Namen der Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ hat die Mitinitiatorin des gleichnamigen Bürgerbegehrens für den Erhalt des Kurfürstenbades Elisabeth Schliebitz am vergangenen Dienstag einen neunseitigen „Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Die Initiative will mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Bundesstadt Bonn erreichen, dass die durch den Oberbürgermeister vertretene Bundesstadt Bonn die NEIN-Empfehlungen des OB im laufenden Bürgerentscheid und dessen irreführenden Begründung auf den öffentlichen Seiten der Stadt widerruft und zukünftig unterlässt.

Nach Ansicht der Bürgerinitiative unterläuft der OB den Bürgerentscheid durch unsachliches und rechtswidriges Verhalten. Mit seiner offensiven Wahlempfehlung an die eigenen Bürgerinnen und Bürger auf der offiziellen Internetseite der Bundesstadt Bonn und entsprechende irreführende Begründungen macht der OB den Bürgerentscheid über den Erhalt und Sanierung des Kurfürstenbades zu einer Volksabstimmung über bereits gefasste Beschlüsse des Bonner Stadtrates zum Bau eines Zentralbades.

Gleichzeitig kritisiert die Bürgerinitiative, dass der OB mit seinen massiven, einseitigen öffentlichen Äußerungen in hoheitlicher Funktion den Bereich der Sachlichkeit verlässt und Erwägungen anstellt, die mit dem Ziel des Bürgerbegehrens nichts zu tun haben, sondern vielmehr den Zweck verfolgen, in ungerechtfertigter Weise Einfluss auf die Durchführung eines Bürgerentscheids zu nehmen und die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Recht auf freie Meinungsbildung und Stimmabgabe zu beeinträchtigen.

Damit ist aus Sicht der Initiative der Schutz der Gewährleistung unmittelbarer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der gemeindlichen Willensbildung nicht mehr gegeben. Die unmittelbare Verquickung des Bürgerentscheids für Erhalt und Sanierung des Kurfürstenbades mit dem Bau eines Bonner Zentralbades ist vielmehr sachlich falsch und macht den Bürgerinnen und Bürgern eine freie, d.h. ohne Zwang und unzulässige Beeinflussung von außen erfolgende Ausübung des Abstimmungsrechtes unmöglich.

Darüber hinaus sieht die Initiative hinter der Fortführung der Planung und der massiven Werbung für ein Zentralbad vor allem die Absicht, durch falsche Aussagen und Zusammenhänge Einfluss auf das Ergebnis des Bürgerentscheids zu nehmen. „Durch die massiven Fehlinformationen des Oberbürgermeisters werden die Bonner Bürgerinnen und Bürger von dem eigentlichen Ziel des Bürgerbegehrens abgelenkt und kommen aufgrund der Stimmungsmache zu einem falschen Meinungsbild,“ ist Elisabeth Schliebitz überzeugt. „In der Bonner Bevölkerung ist der Eindruck entstanden, man müsse sich zwischen Zentralbad und Erhalt des Kurfürstenbades entscheiden. Im Stadtbezirk Hardtberg meint man aufgrund der Einlassungen des OB, man müsse sich zwischen Hardtbergbad und Kurfürstenbad entscheiden. Beides ist nicht richtig, da Schwimmbadneubau und Sanierung des Hardtbergbades bereits vom Rat beschlossen wurden und auch nur vom Rat durch entsprechende neue Beschlüsse geändert werden können. Die Behauptungen des OB, der solche Änderungsbeschlüsse als sicher hinstellt, sind darum falsch und unsachlich.“

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