Infos der Stadt Bonn
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Kategorie: Infos der Bundesstadt Bonn
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Erstellt am Freitag, 17. Februar 2012 22:17
Bundesnaturschutzgesetz sieht Verbot bis 30. September vor, es dient dem Vogelschutz.
Auch in diesem Jahr müssen die Bonner von März bis September die Schere für radikale Schnitte ruhen lassen. Konkret dürfen ab 1. März Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf 39, Absatz 5 vor. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Mit der Vorschrift soll das Blühangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sichergestellt und diejenigen Vogelarten geschützt werden, die in Hecken und Gebüschen nisten. Viele dieser natürlichen Brutstätten sind in den vergangenen Jahren durch veränderte Anbaumethoden in der Landwirtschaft verloren gegangen. Umso wichtiger ist es daher, die noch verbliebenen Nistplätze in privaten Gärten zu erhalten, zumal dort auch andere Kleintiere idealen Unterschlupf finden. Durch Radikalschnitte würde den Tieren die Lebensgrundlage entzogen.
Ausdrücklich weist die Stadt Bonn aber darauf hin, dass schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen auch im Frühjahr und Sommer erlaubt sind.
Diejenigen, die während der Verbotszeit dennoch zu einem Kahlschlag ansetzen, erwarten empfindliche Strafen: Mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro können Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz geahndet werden.