Fußball WM 2018: Außnahmegenehmigungen für öffentliches Rudelgucken in Bonn

Zur Fußball-Weltmeisterschaft in Russland (14. Juni bis 15. Juli 2018) wird es in Bonn die Möglichkeit für „öffentliches Rudelgucken“ geben. Eigentlich gilt in der Außengastronomie generell ein Beschallungsverbot. Im Gegensatz dazu dürfen aber alle Spiele der Fußball-WM bis 23 Uhr übertragen werden, da die Stadtverwaltung Gastronomen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz erteilt.

Grundlage ist zum einen die Verordnung des Bundeskabinetts, die eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit Lärmimmissionen, die von der Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft mit Bild und Ton hervorgerufen werden, getroffen hat. Zum anderen ist es gemäß Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, der wie in den Vorjahren Regelungen zum Umgang mit Lärmimmissionen trifft, im Ermessen der Behörde möglich, im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den §§ 9 und 10 Landes-Immissionsschutzgesetz zur Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft zuzulassen. Und davon macht die Stadt Bonn Gebrauch.

Bisher sind der Stadtverwaltung folgende geplante Übertragungen von Spielen der Fußball-WM bekannt:

Außengastronomie: Die Verwaltung ist frühzeitig auf circa 70 Gastronomiebetriebe, die in den Vorjahren Spiele von Europa- und Weltmeisterschaften übertragen haben, zugegangen. Etwa die Hälfte der angeschriebenen Gastronomen hat Interesse bekundet und bereits einen Antrag zur Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft gestellt.

Zudem ist im Rahmen von traditionellen Veranstaltungen während der WM geplant, den Besuchern auch ein Public Viewing zu bieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.