Drei Meter Fahrbahn müssen frei bleiben – Feuerwehr und Stadtordnungsdienst kontrollieren Bonner Straßen

Stadtordnungsdienst und Feuerwehr der Stadt Bonn haben am Freitagabend, 24. November 2017, eine Probefahrt im Bonner Stadtgebiet unternommen. Der Grund: Immer wieder haben die Einsatzkräfte in Bonn große Schwierigkeiten, so schnell wie möglich Brand- oder Unfallstellen zu erreichen. Falsch parkende Fahrzeuge engen die Fahrbahn oft sehr stark ein. Um solche Engstellen zu erkennen und um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig die Durchfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen ist, finden derartige Fahrten in regelmäßigen Abständen statt.

Wenn ein Lieferwagen oder ein Baustellenfahrzeug in einer zugeparkten Straße nicht mehr durchkommen, ist das ärgerlich. Wenn aber Feuerwehr und Rettungswagen die Engstelle durch abgestellte Autos nicht passieren können, wird es dramatisch.

Am vergangenen Montag, 20. November 2017, war dies der Fall, als die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus an der Breite Straße gerufen wurde. Der Rauch und die Flammen schlugen aus zerborstenen Fenstern, die Flammen drohten auf das Dach und benachbarte Gebäude überzugreifen. Die Anfahrt verzögerte sich jedoch, weil die Straße unpassierbar zugeparkt war. Zum Glück dauerte es nicht lange, bis die Fahrerin des parkenden Personentransporters den mit Blaulicht und Martinshorn ankommenden Löschzug bemerkte und das Fahrzeug unmittelbar aus dem Weg fuhr.

Wer die Fahrbahn blockiert, wird abgeschleppt

Um Situationen wie diese zu vermeiden, überprüfen Stadtordnungsdienst und Feuerwehr der Stadt Bonn, unter anderem die Straßen in der Bonner Altstadt auf Falschparker. Ihr Augenmerk richten sie dabei darauf, dass die Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet ist. Fahrzeuge, die die Fahrbahn blockieren, werden abgeschleppt und die Fahrzeughalter müssen mit Verwarnungen rechnen.

Carsten Sperling, Abteilungsleiter des Stadtordnungsdienstes erklärt: „Obwohl die Straßenverkehrsordnung ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme fordert, erleben wir sehr oft Verstöße gegen die Regelungen insbesondere durch Falschparker. Was viele nicht wissen: Auch an nicht gekennzeichneten Stellen muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern frei bleiben.“

Wenn in einer Straße ohnehin nicht genug Platz zum ungehinderten Durchfahren sei, gelte an dieser Stelle ein gesetzliches Parkverbot, so Sperling weiter. Die Missachtung des Parkverbots sei keine Bagatelle – insbesondere dann, wenn Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes nicht mehr zu ihrem Einsatzort kommen. Deshalb appelliert die Stadt an alle Autofahrer, diesen Aspekt bei der Parkplatzsuche niemals zu vernachlässigen. Denn zugeparkte Straßen stellen eine große Gefahr für Personen dar, die in einer Notlage auf schnelle Hilfe angewiesen sind.

Nicht zu nah an Einmündungen parken

Feuerwehrsprecher Martin Haselbauer kennt die schwierigen Ecken: „In der Bonner Altstadt, aber auch in Bereichen der Südstadt oder in den anderen älteren Stadtteilen sind die Straßen per se sehr eng. Unsere Feuerwehrfahrzeuge sind bis zu 2,50 Meter breit. Wir benötigen daher die vorgeschriebene Mindestbreite, um bei jeder Tages- und Nachtzeit und auch unter Stressbedingungen zügig und ungehindert die Einsatzstellen zu erreichen.“ Auch dass Autofahrer zu nah an Einmündungen parken – vom Schnittpunkt der Bordsteinachsen in der Einmündung an gelten fünf Meter Parkverbot – kommt immer wieder vor. „Um die Kurve kommt die Drehleiter der Feuerwehr dann nur noch mit viel Rangieren oder eben gar nicht“, mahnt Haselbauer. „Ein Umstand, der im schlimmsten Fall Menschenleben kostet“.

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