Bonner Gebührensätze für das Jahr 2020

Abwassergebühren, Abfallentsorgungsgebühren (Müllgebühren) und die Straßenreinigungsgebühren werden für das Jahr 2020 steigen.

Nachdem es in den vergangenen Jahren möglich war, die Benutzungsgebühren für den Grundbesitz in Bonn (Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren) zum Teil sogar deutlich zu senken oder zumindest über mehrere Jahre stabil zu halten, steigen diese zum 1. Januar 2020 wieder an. Die entsprechenden Gebührensatzungen hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 beschlossen.

Schmutzwasser
Die Schmutzwassergebühren bleiben trotzdem noch unter dem Niveau von 2018, und die Niederschlagswassergebühren erreichen nach einer Gebührenminderung im vergangenen Jahr nun wieder die Höhe von 2018. Die Schmutzwassergebühren steigen um 2,38 Prozent (= 0,11 Euro je Kubikmeter) und die Niederschlagswassergebühren um 3,99 Prozent (= um 0,03 Euro je Quadratmeter) gegenüber 2019.

Abfallentsorgung und Straßenreinigung
Bei den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren fällt die Tariferhöhung leider deutlicher aus. Dabei sind die Kosten in den meisten Sparten gar nicht so erheblich gestiegen. Allerdings standen der Stadtverwaltung in der Vergangenheit jeweils noch Rücklagen/Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung, die in die entsprechenden Gebührenkalkulationen eingestellt werden konnten. Hierdurch verringerte sich der Gebührenbedarf, der aus dem jeweiligen Gebührenaufkommen gedeckt werden muss.
Für das Jahr 2020 stehen derartige Rücklagen kaum noch zur Verfügung, so dass die prognostizierten Kosten zu einem deutlich höheren Teil direkt von den Gebührenzahlern gedeckt werden müssen.
So steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 5,88 Prozent gegenüber 2019, so erhöht sich z.B. die Jahresgebühr für eine 120-Liter-Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung um 9,92 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Die Straßenreinigungsgebühren steigen je nach Straßenart zwischen 15,12 und 15,32 Prozent gegenüber 2019. Für eine Anliegerstraße mit einmal wöchentlicher Reinigung bedeutet dies eine Gebührensteigerung gegenüber 2019 um 0,60 Euro je Jahr und Frontmeter. Bei einem Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 15 Metern Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung wird die Jahresgebühr somit um 9 Euro teurer.

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