Nach Gerichtsbeschluss: Stadt und Initiative einigen sich auf Neuformulierung der Kostenschätzung

Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen!“

Bonn, 9.3.2018 – Wenige Tage nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27.2.2018 haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Stadt und Bürgerinitiativen heute zu einem Gespräch getroffen und auf eine Neuformulierung der städtischen Kostenschätzung geeinigt. Diese Kostenschätzung der Stadt muss von der Bürgerinitiative nach der derzeitigen Gesetzeslage unverändert Bestandteil jeder Unterschriftenliste sein. Wenn der Stadtrat sich dieser Neuformulierung in der Ratssitzung am 12.03. anschließt, ist die juristische Auseinandersetzung um die Kostenschätzung im Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen!“ beendet.

Zentralbad stoppen! Stadtteilbäder retten!

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Hintergrund des von den Bürgerinitiativen „Kurfürstenbad bleibt!“ und „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ vorgeschlagenen Gesprächs am heutigen Freitag mit Kämmerin Margarete Heidler und der kommissarischen Leiterin der Rechtsabteilung Sabine Voss war die Aufforderung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln gegenüber der Stadt, den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine geänderte Kostenschätzung zukommen zu lassen. Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass die städtische Kostenschätzung in einigen Punkten „unzutreffend“ und „nicht plausibel“ sei und deshalb neu formuliert werden müsse. „Mit unserem Gesprächsangebot wollten wir nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts unnötige, weitere juristische Auseinandersetzungen und entsprechende Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermeiden“, betont Gisela v. Mutius, eine der beiden Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.

In einem konstruktiven Gespräch betonten beide Seiten den Willen zu einer Einigung – jenseits der weiter bestehenden inhaltlichen Differenzen in der Bäderfrage. Im Ergebnis einigte man sich auf eine Neuformulierung der Kostenschätzung, die auf umstrittene Kostenvergleiche und Hochrechnungen über mehrere Jahrzehnte verzichtet:

„Bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren müsste die Stadt den Stadtwerken (SWB) alle bisherigen und alle bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides noch anfallenden Aufwendungen erstatten. Bis zum Ratsbeschluss vom 14.12.2017 sind Kosten von rd. 2,5 Mio. € u.a. für Architekten-, Planungs- u. Beraterleistungen entstanden. Die danach angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten werden aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen sowie für die Nichterfüllung/ Abwicklung dieser Verträge auf etwa 4,2 Mio. € geschätzt. Hinzukämen mögliche Kosten für alternativ zu ergreifende Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Kurfürsten-und Frankenbades. Weitere Informationen finden Sie in der Ratsvorlage vom 14.12.2017 unter 1713482.“

Beide Bürgerinitiativen wollen sich nun wieder voll auf die laufende Unterschriftensammlung im Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen!“ und die Kritik am Zentralbadkonzept konzentrieren. „Uns geht es um die inhaltliche Auseinandersetzung zur Bonner Bäderlandschaft. Deshalb begrüßen wir es, wenn der juristische Konflikt zwischen Stadt und Initiativen um die Kostenschätzung jetzt einvernehmlich beigelegt werden kann“, meint Martin Seiler von der Bürgerinitiative „Frankenbad bleibt Schwimmbad.“

Die Bürgerinitiativen werden bereits am morgigen Samstag u.a. in Bonn-Beuel weiter Unterschriften gegen das geplante Zentralbad sammeln. Bis zum heutigen Freitag konnten bereits 7521 Unterschriften gesammelt werden.

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