Fahrradmietsystem: Stadtverwaltung schlägt Änderung der Grundlagen für eine Ausschreibung vor

Im Sommer 2018 soll unter dem Dach der Stadtwerke Bonn (SWB) ein öffentliches Fahrradmietsystem an den Start gehen. Aufgrund dynamischer Entwicklungen auf dem Markt der Fahrradverleihsysteme schlägt die Stadtverwaltung dem Stadtrat für dessen Sitzung am 14. Dezember 2017 eine Änderung der Grundlagen für eine Ausschreibung vor.

Gemäß bisheriger Beschlusslage soll das Fahrradmietsystem 100 Stationen im gesamten Stadtgebiet mit 900 Fahrrädern umfassen und unter Berücksichtigung der bestehenden Tarifstruktur des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) realisiert werden. Dabei könnten jährliche Kosten bis zu einer Million Euro anfallen.

Zwischenzeitlich drängen vermehrt neue Anbieter auf den deutschen und europäischen Markt. Deren Konzepte unterscheiden sich von dem bisher im Rat beschlossenen öffentlichen Modell. So betreiben die Privaten ihre Fahrradmietsysteme frei ohne vertragliche Bindung und Zuzahlung eines Auftraggebers. Zudem werden deutlich mehr Fahrräder eingesetzt (ein bis drei Prozent der Einwohnerzahl), es handelt sich um Angebote ohne fest installierte Stationen, und die Preissysteme gelten ab der ersten Minute. Solche Fahrradmietsysteme können aufgrund der aktuellen Rechtsprechung auch ohne städtische Erlaubnis von den Anbietern selbständig eingeführt und wieder eingestellt werden.

Vor diesem Hintergrund könnten für die Stadt Bonn theoretisch drei Varianten für das weitere Vorgehen in Betracht kommen.

Erstens: Das bisher beschlossene Fahrradmietsystem mit den jährlichen Kosten von rund einer Million Euro wird umgesetzt. Dabei ist allerdings absehbar, dass die derzeit im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel zur Deckung der Kosten für das Fahrradmietsystem in Höhe von zweimal 400.000 Euro nicht ausreichen werden.

Zweitens: Die Stadt Bonn realisiert das Fahrradmietsystem nicht, sondern wartet darauf, dass private Unternehmen diese Dienstleistung anbieten. Nachteile wie fehlende Einbindung in VRS-Tarif, keine Freiminuten und festen Stationen sowie höheres Volumen an Fahrrädern, Risiko ungeordneter Abstellsituationen, kein garantierter Betrieb) müssten in Kauf genommen werden. Es entstünden weder für die Stadt noch für die SWB Kosten.

Drittens: Die Kriterien für die Ausschreibung des Fahrradmietsystems werden so formuliert, dass sie auch für die Modelle der neu auf dem Markt tätigen Anbieter attraktiv ist. Option drei ist also eine Mischform aus den Varianten 1 und 2, bei der die Kosten gegenüber Variante 1 deutlich sinken dürften.

Die Arbeitsgruppe „Bonner Fahrradmietsystem“, bestehend aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des SWB-Konzerns, spricht sich eindeutig für die Variante 3 aus, weil diese unter wirtschaftlichen wie auch praktikablen Gesichtspunkten den Zielen eines gut nutzbaren öffentlichen Fahrradmietsystems entspricht. Um diese umzusetzen, soll der Kriterienkatalog für die Ausschreibung sowohl „Muss“- als auch „Kann“-Vorgaben enthalten. Wesentliche Kernpunkte des Kriterienkataloges sind: mindestens 900 Fahrräder an 100 Stationen; Integration in VRS-Tarif inkl. Freiminuten für VRS-Dauerkunden; Mindestvertragslaufzeit mit Verlängerungsoption; Datenschutz. Gleichwohl wird bei dieser Option eine Verlustausgleichsregelung erforderlich, wenn durch die definierten Kriterien (z.B. 30 Freiminuten für VRS-Kunden) ein Zuschuss durch öffentliche Mittel notwendig wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.